Überwachsener See Pfrunger-Burgweiler Riedlehrpfad Schutzgebiete

Natura 2000

FFH-Gebiet

2001 wurde das Pfrunger-Burgweiler Ried zusammen mit dem NSG “Ruschweiler und Volzer See” sowie mit dem Illmensee der EU-Kommission als FFH-Gebiet 8122-342 “Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee” gemeldet und 2004 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen. Die Abgrenzung des FFH-Gebietes entspricht der Kulisse des Projektkerngebietes des Naturschutzgroßprojektes.

EU-Vogelschutzgebiet

Ebenfalls 2001 wurde das Pfrunger-Burgweiler Ried in einer wesentlich größeren Abgrenzung der EU als Vogelschutzgebiet 8022-401 “Pfrunger und Burgweiler Ried” gemeldet. Mit der Vogelschutzgebiets-Verordnung vom 05.02.2010 (Gesetzblatt Baden-Württemberg 25.02.2010) wurden die Erhaltungsziele und die Abgrenzung des Vogelschutzgebiets festgelegt. Die Größe des Vogelschutzgebiets beträgt 2.826 ha. Das Vogelschutzgebiet überlagert die damals bereits bestehenden Naturschutzgebiete “Pfrunger-Burgweiler Ried”, “Mühlebach”, “Laubbachmühle” und “Überwachsener See”.

Naturschutzgebiet NSG

Bereits 1938 wurde das zentrale Hochmoor “Großer Trauben” unter Naturschutz gestellt.

Mit Verordnung vom 13.02.1974 wies das Regierungspräsidium Tübingen den “Überwachsenen See” mit einer Fläche von knapp 2,5 ha als NSG aus.

Im Dezember 1980 erfolgte die Ausweisung des NSG “Pfrunger-Burgweiler Ried” mit 779,4 ha. Im Juli 1981 folgte die Unterschutzstellung des verbliebenen Hangquellmoors “Laubbachmühle” mit 3,16 ha.

1996 beantragte die damalige Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege die Erweiterung des NSG auf 1.673,9 ha. Dieses Verfahren scheiterte 1998 jedoch wegen erheblicher Widerstände.

Mit der Förderung des Naturschutzgroßprojekts durch den Bund (BfN/BMU) war die Verpflichtung des Landes verbunden, das Projektkerngebiet als Naturschutzgebiet auszuweisen. Im Januar 2017 erfolgte die Ausweisung des neuen NSG Pfrunger-Burgweiler Ried. Das Naturschutzgebiet hat jetzt eine Größe von 1.508 ha; davon liegen 643,4 ha im Landkreis Ravensburg und 864,6 ha im Landkreis Sigmaringen.

Landschaftsschutzgebiet LSG

Im Oktober 1967 trat die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet “Pfrunger Ried-Rinkenburg” in Kraft. Es folgte das Landschaftsschutzgebiet “Lengenweiler See” im August 1968.

Bannwald

Baumstamm mit Moos und Farn Pfrunger-Burgweiler Ried

Das Hochmoor „Großer Trauben“ im Zentrum des Pfrunger-Burgweiler Riedes wurde am 29.04.1991 zum Bannwald erklärt. Im Rahmen des Verfahrens zur Erweiterung des Naturschutzgebietes und anschließend im Rahmen der Planung für das Naturschutzgroßprojekt wurde von der Forstverwaltung eine mit der Naturschutzverwaltung abgestimmte größere Bannwaldkonzeption ausgearbeitet. Im Februar 2012 erfolgte die Ausweisung des Bannwalds Pfrunger-Burgweiler Ried mit einer Fläche von ca. 441 Hektar als größtes zusammenhängendes Bannwaldgebiet in Baden-Württemberg. Eine ausführliche Broschüre ist hier zum Download erhältlich.