Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Besucher des Naturschutzzentrums Wilhelmsdorf (NZW) und dessen Führungen und Veranstaltungen. Mit der Anmeldung zu einer vom NZW organisierten Veranstaltung erkennen Sie und die von Ihnen angemeldeten Personen diese verbindlich an.

  1. Vertragsgegenstand
    Das Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf führt in seinen Räumen, dem Naturschutzgebiet Pfrunger-Burgweiler Ried sowie im näheren oder weiteren Umfeld Vorträge, Veranstaltungen und Führungen durch. Die Führungen werden als Wanderexkursionen, Fahrradtouren oder in Einzelfällen mit KFZ durchgeführt.
  2. Vertragsabschluss
    Die Buchung der Veranstaltungen kann online, schriftlich oder per Telefon erfolgen. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Bestätigung durch das NZW kommt der Vertrag zustande.
  3. Zahlungsbedingungen
    Die Bezahlung der Teilnahme an einer Veranstaltung/Führung erfolgt in der Regel in bar bei Veranstaltungsbeginn. Bei einzelnen Veranstaltungen werden die Zahlungen durch die Teilnehmenden bereits vor Veranstaltungsbeginn angefordert.
  4. Absage einer Veranstaltung/Führung
    Muss eine Veranstaltung/Führung aus nicht vorhersehbaren Gründen (höherer Gewalt, Witterungsbedingungen, zu geringe Anmeldezahl, usw.) kurzfristig abgesagt werden, werden die Teilnehmenden durch das NZW so früh wie möglich benachrichtigt. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall erstattet.
  5. Durchführende Personen
    Das Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf stellt für die Veranstaltungen/Führungen fachkundiges eigenes Personal zur Verfügung. Zahlreiche Führungen und Veranstaltungen werden aber auch von vom NZW beauftragten Personen durchgeführt.
  6. Körperliche Belastungen
    Die körperlichen Anforderungen bei geführten Wanderungen erfordern das Vermögen einige Stunden auf weitestgehend ebenen, allerdings meist nicht rollstuhlgerechten Wegen gehen zu können. In Abhängigkeit von Witterungseinflüssen (Hitze, Regen) haben die Teilnehmer sich entsprechend auszurüsten (Schuhwerk, Regen-/Sonnenschutz, Getränke) und weitere Vorsorge zu treffen.
  7. Fahrradexkursionen
    Bei geführten Fahrradexkursionen müssen die Teilnehmenden eigene Fahrräder mitbringen. Mitgebrachte Fahrräder müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein.
    Es wird davon ausgegangen, dass die körperlichen Voraussetzungen einer mehrstündigen Radtour bei allen Teilnehmenden vorhanden sind.
    Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, während der Fahrradtour einen Helm zu tragen. Das Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf behält sich vor, Personen ohne Helm von der Tour auszuschließen.
    Bei allen geführten Radtouren dürfen Jugendliche nur in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten teilnehmen.
    Es dürfen nur ausgewiesene Radwege befahren werden. Einige Strecken im NSG Pfrunger-Burgweiler Ried sind nicht asphaltiert, sondern mit Kies oder Schotter belegt. Dies ist aus Sicherheitsgründen zur berücksichtigen.
  8. Haftung
    Die Teilnahme an Veranstaltungen/Führungen des Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf erfolgt auf eigene Gefahr.
    Die Haftung des NZW für Schäden oder Unfälle jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sind, ist auf die Fälle beschränkt, in denen das NZW, bzw. deren beauftragte Vertreter*innen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Eine Haftung gemäß §§ 276 und 278 BGB ist ausgeschlossen.
    Auch die Hin- und Rückfahrt zu allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
    Bei Kursen für Kinder im schulpflichtigen Alter beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die Zeit der Veranstaltung.
    Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des NZW.
  9. Datenschutz
    Die im Zusammenhang mit der Veranstaltung/Führung erfassten Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich für interne Auswertungen verwendet und dürfen insoweit gespeichert werden.
  10. Gerichtsstand
    Für Klagen gegen den Veranstalter, das Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf, wird als Gerichtsstand der Sitz des NZW
  11. Unwirksamkeitsklausel
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

 

Stand 30.08.2021

Naturschutzzentrum Wilhelmsdorf der Stiftung Naturschutz Pfrunger-Burgweiler Ried